«Eingliederung vor Rente» hiess es bisher. Neu heisst es «Eingliederung statt Rente». So oder so: Wenn die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben scheitert oder gar nicht möglich ist, besteht unter Umständen Anspruch auf IV-Rente. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.