Invalide Frauen und Männer erhalten Kinderrenten zu ihrer Hauptrente. Diese werden für Kinder bis zum 18. Alterjahr ausbezahlt. Wenn die Kinder dann noch in der Ausbildung sind, wird die Rente bis zum 25. Geburtstag ausgerichtet. Die Kinderrente beträgt pro Kind 40 % der IV-Hauptrente. Wenn Sie drei oder vier Kinderrenten erhalten, ist das ein wesentlicher Zuschuss. Manchmal sind die Kinderrenten gar so hoch, dass die IV-Stelle sie wegen Überentschädigung kürzt. Dabei stellt die IV-Stelle darauf ab, wie hoch Ihr massgebendes, durchschnittliches Jahreseinkommen ist - das heisst, wie viel sie bisher durchschnittlich verdient haben. Übersteigen Hauptrente und Kinderrenten 90 % dieses Einkommen, werden die Kinderrenten gekürzt.