Die IV-Rente berechnet sich nach den gleichen Grundsätzen wie die AHV-Rente und entspricht grundsätzlich jener auch in ihrer Höhe. Sie erhalten also nicht einen Prozentsatz des Einkommens, das Sie vor der Invalidität erzielt haben, sondern eine Rente in der gleichen Höhe wie die mögliche AHV-Rente, im Alter von 64 oder 65 Jahren.