Sind alle Abklärungen durchgeführt, erlässt die IV einen Vorbescheid. Darin teilt sie mit, welchen Entscheid sie zu fällen plant. Die Betroffenen haben dann 30 Tage Zeit, allfällige Einwände mündlich oder schriftlich der IV mitzuteilen. Die Frist von 30 Tagen beginnt mit Erhalt des Einwandes zu laufen. Innert dieser Frist muss ein allfälliger schriftlicher Einwand der Post übergeben werden. Die Invalidenversicherung prüft den Einwand und teilt ihren definitiven Entscheid in einer Verfügung mit.