Sind alle Abklärungen durchgeführt, erlässt die IV einen Vorbescheid. Darin teilt sie mit, welchen Entscheid sie zu fällen plant. Die Betroffenen haben dann 30 Tage Zeit, allfällige Einwände mündlich oder schriftlich der IV mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist teilt die IV ihren definitiven Entscheid in einer Verfügung mit.