Abklärungen der Invalidenversicherung
Sobald die Anmeldung bei den IV-Behörden eingegangen ist, beginnen diese mit den notwendigen Abklärungen.
Als erstes wird die Invalidenversicherung bei den behandelnden Ärzten und Ärztinnen Berichte einholen. In Einzelfällen findet eine Untersuchung durch den regionalen ärztlichen Dienst statt (RAD). Bei erstmaliger Anmeldung und komplexeren Krankheitsbildern ordnet die Invalidenversicherung oft eine Begutachtung durch externe Fachärzte an. Weiter wird die IV beim Arbeitgeber einen Bericht einholen und den Berufsberater einschalten, um mögliche Eingliederungsmassnahmen abzuklären; dies können gar mehrtägige Aufenthalte in beruflichen Abklärungsstellen der IV (BEFAS) sein. Bei Hausfrauen und Hausmännern erfolgt eine so genannte Haushaltsabklärung.