IV-Renten werden beim Erreichen des AHV-Alters in Altersrenten umgewandelt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sie regelmässig überprüft. Etwa alle 2 bis 5 Jahre kontrolliert die IV «von Amtes wegen», ob sich der Invaliditätsgrad erheblich geändert hat. «Von Amtes wegen» bedeutet, dass die IV ohne äusseren Anlass Abklärungen vornimmt, z.B. medizinische Abklärungen anhand eines Fragebogens an den behandelnden Arzt oder erwerbliche Abklärungen anhand eines Fragebogens an den Arbeitgeber.