Alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind obligatorisch bei der IV versichert. Bei einem Wegzug aus der Schweiz kann man sich unter Umständen freiwillig weiterversichern. Erfahren Sie hier mehr über die obligatorische und freiwillige Versicherung. Sie finden hier zudem Links zu den ausführlichen Merkblättern der AHV/IV.
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