Wenn Sie auswandern, sind Sie nicht mehr über die Schweizer Invalidenversicherung abgedeckt. Wenn Ihr Ziel ein Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA ist, können Sie eventuell die IV (samt AHV) freiwillig weiterführen. Mit der freiwilligen Versicherung vermeiden Sie Beitragslücken. Solche Lücken führen später zu gekürzten Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten. Gleichzeitig bleibt Ihnen die Versicherungsdeckung der IV erhalten, und Sie haben Zugang zu den IV-Leistungen. Mit einem freiwilligen AHV/IV-Anschluss erreichen Sie jedoch keine Befreiung der Beitragspflicht gegenüber der ausländischen Versicherung. Die Folge davon ist, dass Sie vielleicht doppelt Alters- und Invalidenbeiträge bezahlen.