Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und / oder arbeiten sind automatisch bei der Invalidenversicherung versichert. Dazu gehören sowohl Schweizer wie auch Ausländer, Kinder und Erwachsene, Erwerbstätige wie Nichterwerbstätige und Hausfrauen oder -männer. Versichert sind Sie, ob Sie dies wollen oder nicht. Auch Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige, die hier wohnen gehören zur IV. Voraussetzung ist jeweils, dass jemand in der Schweiz den Wohnsitz hat und / oder arbeitet. Damit sind Grenzgänger und Gastarbeiter ebenfalls bei der IV eingeschlossen.