Wenn Sie auswandern, sind Sie nicht mehr über die Schweizer Invalidenversicherung abgedeckt. Wenn Ihr Ziel ein Wohnsitz ausserhalb der EU ist, können Sie die IV (samt AHV) freiwillig weiterführen. Mit der freiwilligen Versicherung vermeiden Sie Beitragslücken. Solche Lücken führen später zu gekürzten Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrenten. Gleichzeitig bleibt Ihnen die Versicherungsdeckung der IV erhalten, und Sie haben Zugang zu den IV-Leistungen. Mit einem freiwilligen AHV/IV-Anschluss erreichen Sie jedoch keine Befreiung der Beitragspflicht gegenüber der ausländischen Versicherung. Die Folge davon ist, dass Sie vielleicht doppelt Alters- und Invalidenbeiträge bezahlen.