Die Grundversicherung deckt nicht nur bestimmte Kosten bei Krankheit und Mutterschaft, sondern auch bei Unfall. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, können Personen, die bereits über den Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert sind, die Unfallversicherung bei ihrer Krankenkasse sistieren. Diese Möglichkeit besteht aber nur für Personen, die nicht nur gegen Berufsunfälle sondern auch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind. Das sind alle Angestellten, die mindestens 8 Stunden pro Woche im selben Betrieb arbeiten. Gleiches gilt für Arbeitslose, die Arbeitslosentaggelder beziehen.