Wer untersteht der Unfallversicherung?
Rechtsratgeber
GrundlageUnfallversicherung für Angestellte
Alle Angestellten in der Schweiz sind obligatorisch unfallversichert für Arbeitsunfälle, für Freizeitunfälle hingegen erst ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden pro Woche.
Grundsätzlich sind alle Angestellten in der Schweiz obligatorisch der Unfallversicherung unterstellt. Dazu gehören ausdrücklich auch Heimarbeiter, Lernende, Praktikanten, Volontäre sowie die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätigen Personen. Spezialregelungen gibt es hingegen z.B. für mitarbeitende Familienmitglieder, diplomatisches Personal oder ins Ausland entsandte Arbeitnehmer. In Zweifelsfällen sollte man sich direkt an die Unfallversicherung wenden.