Ein Fahrzeughalter haftet direkt für den Schaden, den sein Wagen verursacht – unabhängig davon, ob ihn eine Schuld trifft. Der Grund dafür ist die sogenannte Betriebsgefahr. Da Motorfahrzeuge grundsätzlich gefährliche Verkehrsmittel sind, haften deren Halter besonders dann, wenn sie bei schwächeren Verkehrsteilnehmern einen Schaden anrichten (etwa bei Velofahrerinnen, Fussgängern oder Töfflifahrern).