Bei Sachschäden übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und entschädigt allenfalls einen Minderwert, wenn die Sache nicht mehr in den gleichen Zustand wie vor dem Schaden gebracht werden kann. Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wert der Sache vor dem Ereignis, erhält man den Zeitwert zum Zeitpunkt des Vorfalls. Es gibt keinen Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert, denn damit wäre der Geschädigte besser gestellt als vor dem Schadenereignis.