Sachschaden: Wer haftet und wer zahlt?
Rechtsratgeber
GrundlageHaftpflicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen
Der Staat haftet nicht in jedem Fall, wenn die Strassen mangelhaft unterhalten sind.
Die Werkeigentümerhaftung gilt auch für öffentliche Werke, insbesondere für Strassen und Plätze. Beispiele für Mängel sind: fehlende oder falsche Signalisierung, fehlende Sicherheitsabschrankungen, ungenügende Beleuchtung, Schlaglöcher, ungenügender Winterdienst.