Sachschaden: Wer haftet und wer zahlt?
Rechtsratgeber
GrundlageHaftung der Mieter
Schäden, die Sie oder Ihre Mitbewohnerinnen an der gemieteten Wohnung verursachen, sind durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Als Mieterin sind Sie haftpflichtig für Schäden, die Sie oder Ihre Kinder an der Wohnung verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung springt hier ein. Der Schutz erstreckt sich auch auf Ferienwohnungen und Hotelzimmer.