In der Schweiz wären Liegenschaftsbesitzer bei einem heftigen Erdbeben ungenügend versichert. Erdbebenschäden sind nämlich nicht automatisch in der obligatorischen Gebäudeversicherung abgedeckt. Nur der Kanton Zürich hat eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung - als Teil der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ). Sie deckt Schäden bis maximal eine Milliarde Franken. Dazu gehören auch Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten.