Versicherungen für Hauseigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageErdbebenversicherung
Weshalb Liegenschaftsbesitzer ungenügend gegen Erdbeben versichert sind.
In der Schweiz wären Liegenschaftsbesitzer bei einem heftigen Erdbeben ungenügend versichert. Erdbebenschäden sind nämlich nicht automatisch in der obligatorischen Gebäudeversicherung abgedeckt. Nur der Kanton Zürich hat eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung - als Teil der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ). Sie deckt Schäden bis maximal eine Milliarde Franken. Dazu gehören auch Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten.