Anspruchsvoraussetzungen für Überbrückungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageWer hat Anspruch auf Überbrückungsleistungen?
Anspruch haben Personen ab 60 Jahren, die bei der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.
Nicht alle ausgesteuerten Personen können Überbrückungsleistungen beziehen. Diese sind nur für ältere Personen mit zu wenig finanziellen Mitteln vorgesehen.