Die Überbrückungsleistungen bestehen aus der jährlichen Überbrückungsleistung und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Der Betrag der Überbrückungsleistungen entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Wir erläutern Ihnen die Einzelheiten.
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