Wenn Sie Anspruch auf eine jährliche Überbrückungsleistung haben, werden Ihnen auch die Kosten vergütet, die Ihnen wegen Krankheit und Behinderung anfallen. Darunter fallen Zahnarztkosten, Ausgaben für Diäten, die Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle, Hilfsmittel sowie die Franchise und der Selbstbehalt bei der Krankenkasse.