Probleme mit den Überbrückungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageUnrechtmässig bezogene Überbrückungsleistungen
Wenn Sie zu Unrecht oder zu viel Überbrückungsleistungen erhalten haben, müssen Sie diese zurückbezahlen. Sogar, wenn Sie nichts dafür können, weil z.B. die Behörde einen Rechnungsfehler gemacht hat.
Wenn Sie die Pflicht nicht wahrnehmen, wichtige Veränderungen sofort der ÜL-Stelle zu melden, müssen Sie damit rechnen, die zu Unrecht bezogenen Leistungen später zurückbezahlen zu müssen. Denn es ist davon auszugehen, dass die ÜL-Stellen alle paar Jahre sämtlichen Dossiers überprüfen wird, wie dies auch bei den Ergänzungsleistungen der Fall ist. Wenn dabei festgestellt wird, dass Sie zu Unrecht oder zu hohe Leistungen bekommen haben, erhalten Sie eine sogenannte Rückerstattungsverfügung.