Wenn Sie die Pflicht nicht wahrnehmen, wichtige Veränderungen sofort der ÜL-Stelle zu melden, müssen Sie damit rechnen, die zu Unrecht bezogenen Leistungen später zurückbezahlen zu müssen. Denn es ist davon auszugehen, dass die ÜL-Stellen alle paar Jahre sämtlichen Dossiers überprüfen wird, wie dies auch bei den Ergänzungsleistungen der Fall ist. Wenn dabei festgestellt wird, dass Sie zu Unrecht oder zu hohe Leistungen bekommen haben, erhalten Sie eine sogenannte Rückerstattungsverfügung.