BGE 119 V 475: Kann ein Teilzeitangestellter nach einem Unfall immer noch dasselbe Teilzeitpensum, aber kein höheres Pensum arbeiten, besteht dennoch eine Invalidität. Das Valideneinkommen ist aufgrund eines 100%-Pensums zu ermitteln. Eine Bestätigung dieser Rechtsprechung in deutscher Sprache findet sich in BGE 8C_664/2007 vom 14.04.2008 in Erwägung 7.2.4.