Nach einem über das Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherten Unfall bezahlt die Unfallversicherung einerseits ärztlich angeordnete medizinische Pflege zu Hause, die durch Fachpersonen ausgeführt wird. Darunter fällt zum Beispiel die Wundversorgung durch die Spitex. Erledigen beispielsweise Verwandte, Bekannte oder Nachbarn diese Pflegearbeit fachgerecht, beteiligt sich die Unfallversicherung ebenfalls. Der Stundenansatz richtet sich gemäss Empfehlung Nr. 7/90 der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG nach der aktuellsten schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) und beträgt derzeit Fr. 30.65. Pro Tag können maximal Fr. 81.20 abgerechnet werden.