Unter der Bezeichnung Hilfsmittel bezahlt die Unfallversicherung z.B. Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte, etc., wenn solche nach einem versicherten Unfall nötig werden. Kostspielige Hilfsmittel werden allerdings nur leihweise abgegeben. Ersetzt das Hilfsmittel einen Gegenstand, den man auch sonst benützen würde, kann eine Kostenbeteiligung verlangt werden.