Das zahlt die Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageReise-, Transport- und weitere Kosten nach Unfall
Unfallbedingte Kosten für die Fahrt zum Arzt, für Ambulanz oder Bergrettung werden grundsätzlich vollumfänglich von der Unfallversicherung vergütet.
Die Unfallversicherung bezahlt nach einem Unfall die notwendigen Reise-, Transport- oder Rettungskosten zum Arzt oder Spital. Aus familiären Gründen kann sich unter Umständen die Vergütung weiterer Kosten für eine Verlegung rechtfertigen.