Insbesondere bei Pensionierungen stellt sich die Frage, ob für den Anspruch auf ein Taggeld neben der Arbeitsunfähigkeit auch ein konkreter Erwerbsausfall erforderlich ist, ob also vorausgesetzt ist, dass der Verunfallte überhaupt ein Erwerbseinkommen gehabt hätte und deshalb durch die Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich einen finanziellen Schaden erleidet.