Führt ein versicherter Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, so richtet die Unfallversicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ein Taggeld als Ersatzeinkommen aus, das 80 % des versicherten Verdienstes abdeckt. Für die Taggeldberechnung ist der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn massgebend. Dieser wird auf ein volles Jahr umgerechnet. Es gilt folgende Berechnungsformel: