Das zahlt die Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageWitwer- und Witwenrenten der Unfallversicherung
Bei einem tödlichen Unfall erhält der überlebende Ehegatte eine Witwen- oder Witwerrente.
Stirbt die versicherte Person an den Folgen des Unfalls, so erhält der überlebende Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterlassenenrente. Eingetragene Partner sind Ehegatten gleichgestellt.