Organisation und Prämien in der Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageAbschluss des Versicherungsvertrages nach UVG
Der Abschluss einer UVG-Versicherung ist Sache des Arbeitgebers
Suva-unterstellte Betriebe, die Personal beschäftigen, müssen sich innert 14 Tagen nach Eröffnung des Betriebes bei der Suva anmelden. Das Versicherungsverhältnis besteht aber automatisch von Gesetzes wegen von der Betriebseröffnung an.