Organisation und Prämien in der Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitgeberpflichten in der obligatorischen Unfallversicherung
Dem Arbeitgeber obliegt die Organisation und Information über die Unfallversicherung. Daneben hat er auch für die Unfallverhütung zu sorgen
Der Arbeitgeber muss die relevanten Daten über Beschäftigungsart, Lohn, Arbeitstage und Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer erfassen und bei Bedarf an die Versicherung weiterleiten.