Organisation und Prämien in der Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlagePrämien der Unfallversicherung
Die Prämien der Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber einbezahlt. Sie sind unterschiedlich hoch.
Die Prämien der Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber gesamthaft im Voraus bei der Versicherung einbezahlt. Selber tragen muss der Arbeitgeber aber letztlich nur den Anteil für die Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten (BUV). Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) darf er den Arbeitnehmern vollständig vom Lohn abziehen.