BGE 8C_997/2009 vom 4.5.2010: Wer unmittelbar nach einer Schlägerei auf der Flucht ohne auf den Verkehr zu achten die Fahrbahn einer Hauptstrasse überquert, muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ohne weiteres damit rechnen, von einem Auto angefahren zu werden. Die Geldleistungen der Unfallversicherung dürfen deshalb gekürzt werden.