Probleme mit der Unfallversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageLeistungskürzung der Unfallversicherung
Bei Selbst- oder Mitverschulden an einem Unfall kann es zu Kürzungen der Versicherungsleistungen kommen.
Hat jemand einen Unfall selber herbeigeführt, kann die Unfallversicherung ihre Leistungen kürzen oder gar gänzlich verweigern. Eine Verweigerung sämtlicher Versicherungsleistungen ist z.B. bei Suizidversuch eines Urteilsfähigen oder Teilnahme an einer kriegerischen Handlung vorgesehen.