Nach der Anmeldung des Falles trifft die Unfallversicherung die nötigen Abklärungen von Amtes wegen. Als verunfallte Person müssen Sie also nicht selber die Beweise bringen, tragen jedoch die Folgen der Beweislosigkeit, weshalb es in Ihrem eigenen Interesse ist, vorhandene Beweise zu sichern. Ausserdem haben Sie im Rahmen der Abklärung eine Mitwirkungspflicht. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie der Versicherung alle nötigen Auskünfte und Unterlagen herausgeben und sich einer zusätzlichen medizinischen Begutachtung unterziehen müssen, wenn dies nötig erscheint. Die Datenerhebung bei den behandelnden Ärzten und Spitälern erfolgt grundsätzlich direkt und ohne spezielle Ermächtigung durch den Verunfallten. Informationen zur Datenbearbeitung durch die Unfallversicherung finden Sie auf der Website des Eigenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB).