Wer untersteht der Unfallversicherung?
Rechtsratgeber
GrundlageUVG-Zusatzversicherung
Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung können Arbeitgeber ihr Personal noch besser versichern, als es die obligatorische Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) vorsieht.
Wie in der Krankenversicherung können auch in der Unfallversicherung nach UVG über freiwillige Zusatzversicherungen bessere Leistungen versichert werden, als vom Gesetz im Minimum vorgesehen sind.