Das Gesetz regelt den Inhalt des Baurechts nur sehr allgemein. Daher sind die Einzelheiten in einem speziellen Baurechtsvertrag zu regeln - beispielsweise, welche Baute errichtet werden darf (Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, Hotel oder Restaurant), wie sie genutzt werden soll (als Gewerbebetrieb oder Wohnhaus), wie lange das Baurecht dauern soll, wie hoch der Baurechtszins sein soll (Gegenleistung des Bauberechtigten an den Grundeigentümer für das Einräumen des Baurechts). Der Baurechtsvertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden.