Bauvorhaben
Rechtsratgeber
GrundlageDauer des Baurechts
Geht die vereinbarte Dauer für das Baurecht zu Ende, fällt die Baute ins Eigentum des Grundeigentümers zurück - man spricht vom Heimfall.
Das Baurecht dauert so lange, wie es vereinbart wurde, höchstens aber 100 Jahre. Es ist theoretisch möglich, ein Baurecht mehrere Male um weitere 100 Jahre zu verlängern. Die Verlängerung kann jedoch nicht im voraus vereinbart werden.