Bauen
Rechtsratgeber
GrundlageBaubewilligung
Die meisten Bauvorhaben sind bewilligungspflichtig. Bundes-, kantonales und kommunales Recht ist massgebend.
Die meisten Bauvorhaben sind bewilligungspflichtig: Wer bauen will, muss sich darüber informieren, ob ein Baugesuch einzureichen ist und wenn ja wann. Ein Baugesuch stellen Sie am besten zusammen mit Ihrem Architekten. Für welche Bauten (kleinere Bauvorhaben) keine Bewilligung notwendig ist, wird in den kantonalen Baugesetzen aufgeführt. Unter Umständen kann die Baugenehmigung auch im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens erteilt werden. Fragen Sie beim örtlichen Bauamt nach.