Wer Eigentümer eines Grundstücks ist, kann darüber in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben verfügen; d.h. er darf es verschenken, verkaufen oder belasten.
Hier findet Sie allgemeine Informationen zum Grundeigentum sowie Tipps und Ratschläge rund um den Grundstückskauf und Hausbau.