Seit dem 1. Januar 2016 gilt die Zweitwohnungsverordnung sowie das Bundesgesetz über Zweitwohnungen. Wichtigster Grundsatz der Zweitwohnungsgesetzgebung ist, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen. Dazu können Sie sich ausführlich über das Portal des Bundesrates informieren.