Der Grundstückskauf
Rechtsratgeber
GrundlageGewährleistung beim Grundstückskauf
Bei der Gewährleistung - umgangssprachlich auch Garantie genannt - geht es um die Haftung des Verkäufers bei Mängeln am Verkaufsobjekt. In der Praxis wird diese meist vertraglich wegbedungen.
Bei der Gewährleistung – umgangssprachlich auch Garantie genannt – geht es um die Haftung des Verkäufers am Verkaufsobjekt. Unterschieden wird zwischen Rechts- und Sachgewährleistung.