Der Grundstückskauf
Rechtsratgeber
GrundlageMaklervertrag bei Grundstückkäufen
Mit dem Maklervertrag wird dem Makler der Auftrag erteilt, gegen Honorar einen Vertrag abzuschliessen oder den Abschluss eines Vertrages zu vermitteln.
Häufig beauftragt ein Grundeigentümer einen Immobilienmakler, das für den Verkauf einer Immobilie nötige Geschäft aufzugleisen (=Maklervertrag). Der Makler erhält dafür ein Honorar, welches als Pauschale (Fixpreis), Entschädigung nach Zeitaufwand oder - weitaus am üblichsten - als Provision vereinbart werden kann.