Häufig beauftragt ein Grundeigentümer einen Immobilienmakler, das für den Verkauf einer Immobilie nötige Geschäft aufzugleisen (=Maklervertrag). Der Makler erhält dafür ein Honorar, welches als Pauschale (Fixpreis), Entschädigung nach Zeitaufwand oder - weitaus am üblichsten - als Provision vereinbart werden kann.