Der Grundstückskauf
Rechtsratgeber
GrundlageÜbergang von Nutzen und Gefahr beim Grundstückskauf
Nach Übergang von Nutzen und Gefahr kann der Käufer das Grundstück frei nutzen, trägt aber auch das Risiko einer plötzlichen Verschlechterung.
Das Eigentum an einem Grundstück geht erst mit Eintrag ins Grundbuch vom Verkäufer an den Käufer über.