Mit einem Vorkaufsrecht kann man einer Person das Recht einräumen, die Übertragung des Grundeigentums auf sie zu verlangen, sobald ein sogenannter Vorkaufsfall eintritt. Das heisst, wenn der gegenwärtige Eigentümer das Grundstück an einen Dritten verkaufen will. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: