Verlust des Grundeigentums
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur Enteignung ohne Entschädigung
Wiegt der Eingriff nicht so schwer, als dass eine materielle Enteignung vorliegen würde, so ist keine Entschädigung geschuldet.
BGE 109 Ib 20ff: Eine Bausperre stellt eine sachlich und zeitlich begrenzte Eigentumsbeschränkung dar, die in der Regel keine Entschädigungspflicht nach sich zieht. So gibt es bei einem zeitlich begrenzten Bauverbot keine Entschädigung, wenn damit die geordnete Besiedlung (Erschliessung und Parzellanordnung) sichergestellt wird.