Elektrosmog
Rechtsratgeber
GrundlageBeschwerde gegen Handyantenne
Damit Sie sich gegen den Bau einer Mobilfunkanlage wehren können, müssen Sie direkt betroffen sein.
Damit Sie sich gegen den Bau einer Mobilfunkanlage wehren können, müssen Sie direkt betroffen sein. Dies ist gemäss dem «Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte» des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) der Fall, wenn Sie innerhalb eines Radius wohnen, ausserhalb dessen in jedem Fall eine tiefere Strahlung als 10 % des Anlagegrenzwertes erzeugt wird. Ob Sie in diesem Radius wohnen, erfahren Sie durch das Standortdatenblatt, das bei der Baubehörde eingesehen werden kann.