Verletzt Ihr Nachbar die baulichen Abstandsvorschriften, sollten Sie dagegen während der Auflagefrist der Gemeinde Einspruch erheben. Wenden Sie sich an das Bauamt. Bemerken Sie den Verstoss während oder sogar erst nach der Bauphase, zeigen Sie die Verletzung bei den Baubehörden Ihrer Gemeinde an. Entspricht der Bau der Baubewilligung, können Sie höchstens noch eine nachbarrechtliche Klage dagegen erheben.