Konflikte rund um Pflanzen
Rechtsratgeber
GrundlageAbstandsvorschriften für Pflanzenarten
Die Kantone bestimmen in ihren Gesetzen, wie weit eine Pflanze von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss.
Wie weit eine Pflanze von der Grundstücksgrenze entfernt gesetzt werden muss, ist kantonal geregelt: in den meisten Kantonen im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB), im Kanton Thurgau im Gesetz über Flur und Garten, im Kanton Waadt im code rural et foncier (CRF). Fündig wird man auch in den kommunalen Bau- und Abstandsvorschriften. Der Abstand wird von der Grenzlinie zum Stammmittelpunkt der Pflanze gemessen.