Konflikte rund um Pflanzen
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zu Lichtentzug durch Tannenbäume
Nachbarn können sich nicht nur gegen sogenannte positive Immissionen wie Rauch und Lärm, sondern auch gegen negative Immissionen wie dem Entzug von Licht oder Sonne wehren.
BGE 126 III 452: Die Fällung von fünf rund 30 Meter hohen Bäumen mit Kronendurchmessern von bis zu 6 Metern wurde angeordnet, weil deren Schattenwurf die Lebensqualität des klagenden Nachbarn erheblich herabsetzte.