Konflikte rund um Pflanzen
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zu Lichtentzug durch Tannenbäume
Nachbarn können sich nicht nur vor sogenannten positiven Immissionen wie Rauch und Lärm, sondern auch vor negativen Immissionen wie dem Entzug von Licht oder Sonne schützen.
BGE 126 III 452 vom 18.5.2000: Die Fällung von fünf rund 30 Meter hohen Bäumen mit Kronendurchmessern von bis zu 6 Metern wurde angeordnet, weil deren Schattenwurf die Lebensqualität des klagenden Nachbarn erheblich herabsetzte.