Steht ein Baum auf der Grenze oder spriessen bei Sträuchern die Äste auf beiden Seiten der Grenze aus dem Boden, handelt es sich um eine Grenzpflanze. Grundsätzlich besteht an Grenzpflanzen Miteigentum. Die Vermutung, es liege Miteigentum vor, kann jedoch widerlegt werden. Können Sie beweisen, dass Ihr Nachbar damals, als Sie die Grenzpflanze gepflanzt haben, seine Zustimmung gegeben hat und abgemacht wurde, dass die Grenzpflanze Ihnen alleine gehören soll, dann dürfen Sie alleine über die Pflanze bestimmen.